Sie befinden sich hier / Aktuelles / Schlagzeilen / Altansprüche Verjähren mit Ablauf des 31.12.2011

Falls Sie eine Kapitalanlage, z.B. eine Beteiligung an einem Immobilienfonds, an einem Schiffsfonds gezeichnet, eine sog. eine Steuersparimmobilie (z.B. Denkmalschutz) gekauft oder Zertifikate (z.B. Lehman Brothers) gezeichnet und dabei Verluste erlitten haben, stehen Ihnen oft Schadensersatzansprüche gegen den Berater, Vermitter oder die Bank zu.

 

Mit Ablauf des 31.12.2011 tritt die endgültige Verjährung all ihrer Schadensersatzansprüche in sog. Altfällen ein. Als Altfälle werden Geschäfte bezeichnet, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden.

 

Wegen einer am 01.01.2002 in Kraft Gesetzesänderung wurde die Verjährungsfrist für derartige Fälle von vormals 30 auf 3 Jahre, abhängig von der Kenntnis der Falschberatung verkürzt. Eingeführt wurde daneben eine Höchstgrenze von 10 Jahren, die unabhängig von der Kenntnis von den falschen Versprechungen, bei sog. Altfällen ab dem 01.01.2002 zu laufen beginnt.

 

Bei Geschäften in 2002 ist höchste Vorsicht geboten. Denn hier könnte die taggenaue 10-jährige Verjährung zu einem Ablauf der Frist nur wenige Tage später führen.

 

Beispiel: Sie sind Opfer eines Immobilienbetruges der am 10.01.2002 durch Beratung erfolgte und am gleichen Tag notariell beurkundet wurde. Dann verjährt Ihr Anspruch spätestens mit Ablauf des 10.01.2012, also nur wenige Tage später !

 

Unser Vorschlag: Lassen Sie sich noch im Herbst 2011 beraten, wenn Sie mit einer Kapitalanlage unzufrieden sind, bzw. wenn die versprochenen Gewinnerwartungen bei Ihnen nicht eingetreten sind. Oftmals hat Ihnen Ihr Berater die tatsächlichen Risiken der Ankage verschwiegen und Sie damit getäuscht.

 
Heidelberg, Dezember 2010

 

Jörg Ebenrecht

Rechtsanwalt

 

Poststraße 44, 69115 Heidelberg

 

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Homepage: Kanzlei Ebenrecht