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Weiterer Klageerfolg in Sachen CERES Life Cycle AG

 

Heidelberg, 27.02.2015 – Mit Urteil vom 09.01.2015, Az. 8 U 610/14, hat nun auch das Oberlandesgericht Koblenz die Anlagevermittlerin eines Anteils an der Beteiligung CERES Life Cycle AG & Co. US Life 2012 KG in einem von RA Kai Spirgath geführten Fall zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt.

Unser Mandant hatte sich auf Anraten der beklagten Vermittlungsgesellschaft am 28.10.2005 mit einem Betrag von € 21.000,00 zuzüglich Agio an der geschlossenen Beteiligung CERES Life Cycle 2012 KG beteiligt. Wir haben auf unserem Internetauftritt bereits in der Vergangenheit über die Probleme dieser Beteiligung und über unsere gerichtlichen Erfolge gegen Gründungsgesellschafter und Anlagevermittler berichtet.

Nun ist auch das OLG Koblenz unserer Auffassung gefolgt, wonach der Verkaufsprospekt zu dieser Beteiligung fehlerhaft ist, weil er einen Anlageinteressenten nicht in der gebotenen Weise über die anlässlich der Beteiligung entstehenden weichen Gründungskosten informiert.

Für solche Prospektfehler haften nicht nur Gründungsgesellschafter und sonstige Prospektverantwortliche. Vielmehr haftet auch der Anlagevermittler für Prospektfehler, wenn solche Fehler anlässlich der Anlageberatung nicht richtiggestellt wurden.

Bereits das dem Urteil zugrundeliegenden Landgericht Trier hatte den Prospektfehler bejaht. Das Landgericht Trier war allerdings noch von einem fehlenden Verschulden der Anlagevermittlerin sowie von einer fehlenden Ursächlichkeit zwischen Prospektfehler und Anlageentscheidung unseres Mandanten ausgegangen.

Das OLG Koblenz hat diese Sichtweise nun korrigiert und die Vermittlungsgesellschaft zur Zahlung von etwas über € 18.000,00 Schadensersatz verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig, die Haftpflichtversicherung der Vermittlungsgesellschaft hat den Schadensersatzbetrag auch bereits gezahlt.

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