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GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energie; OLG Karlsruhe verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat mit Urteil vom 29.06.2015, Az.: 17 U 199/14, die Berufung eines Anlageberaters gegen das Urteil des Landgerichtes Mannheim (LG) zurückgewiesen und damit die Verurteilung bestätigt.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich aus Heidelberg von der Kanzlei Bornemann-von Loeben & Kollegen konnte damit für seinen Mandanten einen vollen Erfolg erzielen.

 

Hintergrund ist eine fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit der Investition des Anlegers in ein Kapitalanlagemodell, welches auf Blockheizkraftwerken basierte. Der Anleger sollte aufgrund des Beratungsgespräches mit seinem Anlageberater Rolf Woldrich aus Oftersheim einen Geldbetrag in ein mit Rapsöl betriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) investieren, dieses langfristig an einen Betreiber verpachten, und so von Einspeisevergütung, KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) und NAWARO-Bonus (Nachwachsende Rohstoffe) profitieren. Dabei wurde versprochen, dass das Rapsöl für viele Jahre gleichbleibend zu circa der Hälfte des damaligen Marktpreises geliefert wird, und ein besonderes Energy-Saving System den Betrieb mit einer Mischung aus Rapsöl und Wasser sehr effizient machen würde. Dies hätte der Berater nicht einfach glauben, sondern im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung die erkennbaren Widersprüche dem Anleger offenbaren oder von der weiteren Beratung und Vermittlung Abstand nehmen müssen. Nachdem die Kapitalanlage auch aufgrund der Insolvenz der GFE gescheitert war, wandte sich der Anleger an seinen Anwalt in Heidelberg, Rechtsanwalt Hemmerich.

 

Rechtsanwalt Georg Hemmerich hierzu: „Es handelt sich um eine klassische Kapitalanlage im Bereich des sogenannten grauen Kapitalmarktes. Dieser Bereich unterliegt nahezu keiner Aufsicht, sodass sich auch solche Geschäftsmodelle an Verbraucher herantragen lassen. Der Vertrieb wird hierbei meist durch hohe Provisionen motiviert und verschließt dann die Augen vor den teilweise offensichtlichen Unstimmigkeiten. Hier war unter anderem der angeblich garantierte Rapsölpreis nicht plausibel. Über den Vorwurf der fehlerhaften Kapitalanlageberatung kann ein Teil des entstandenen Schadens wieder zurück geholt werden. Ich rate jedem GFE Geschädigten durch einen qualifizierten und in die Sache eingearbeiteten Anwalt prüfen zu lassen, ob z.B. der jeweilige Berater, Anlageberater oder Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. So lässt sich möglicherweise ein Teil des investierten Geldes wieder zurück holen. Hierbei sind wichtige Verjährungsfristen zu beachten, sodass zeitnahes Handeln wichtig sein kann.“

Den in die Sache eingearbeiteten Rechtsanwalt Hemmerich aus Heidelberg erreichen Sie unter

 

06221-60 74 33

oder per Email

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Heidelberg

Rechtsanwalt Georg Hemmerich

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.