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Auswirkungen des Abgasskandals auf Leasingverträge und Auto-Finanzierungen

 

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Nachdem Volkswagen im Rahmen des „Abgasskandals“ unter anderem Manipulationen bei VW und Audi, aber wahrscheinlich auch Skoda zugegeben hat, stellen sich viele betroffene Käufer die Frage, ob sie auch Ansprüche haben, wenn sie „DAS AUTO“ beispielsweise über die Volkswagen Bank GmbH finanziert haben. Die gleiche Frage stellen sich Verbraucher, die beispielsweise über die Volkswagen Leasing GmbH einen vom Dieselgate betroffenen VW-Diesel geleast haben.

Grundsätzlich haben auch Leasingnehmer sogenannte Gewährleistungsansprüche, obwohl sie in der Regel nicht Eigentümer werden. In den meisten Leasingverträgen ist aber geregelt, das dem Leasingnehmer vom Leasingeber für die Dauer des Leasingvertrages nicht nur das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Meistens ist in diesem Leasingvertrag geregelt, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer auch die Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer (z.B. VW AG) abtritt. Damit kann dann ein Leasingnehmer genau wie ein regulärer Käufer Ansprüche wegen eventueller Mängel am Fahrzeug geltend machen. Darüber hinaus sollte von einem Anwalt geprüft werden, ob gegebenenfalls auch im Rahmen des Leasingvertrages weitergehende Ansprüche gegen den Leasingeber geltend gemacht werden können. Denn auch der Leasingvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und der Verbraucher muss sich meist nicht gefallen lassen, dass er ein mangelhaftes Leasingfahrzeug erhalten hat. Diese speziellen Rechtsfragen müssen im Einzelfall geklärt werden.

Ähnlich stellt sich die Situation bei Kreditverträgen über die Finanzierung von VW-Dieselfahrzeugen dar. Denn meistens wird das finanzierte Fahrzeug zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruches an den Kreditgeber, z.B. die Volkswagen Bank GmbH, sicherungsübereignet. Das bedeutet, dass der Käufer nicht der Eigentümer des möglicherweise mangelhaften VW Diesel ist. Aber auch hier sind meistens im Vertrag Regelungen enthalten, die es dem Käufer ermöglichen, der das Fahrzeug auch täglich nutzen soll, ebenfalls Mängelgewährleistungsrechte wie Minderung und Schadensersatz geltend zu machen. Bei diesen Fällen bietet sich die Überprüfung der komplexeren Rechtslage durch einen Rechtsanwalt an.

Im Rahmen von Kreditverträgen können auch Autokäufer noch weitergehende Rechte und Ansprüche haben. Zum Beispiel hat der Bundesgerichtshof zuletzt mit seinen beiden Urteilen vom 28.10.2014, Aktenzeichen XI ZR 348/13 und Aktenzeichen XI ZR 17/14 entschieden, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren vereinnahmen dürfen. Dies gilt dann auch beispielsweise für eine Volkswagen Bank GmbH oder eine BMW Bank GmbH, wenn diese in den Kreditverträgen zur Finanzierung eines Autos ein „einmaliges, sofort fälliges, laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt“ verlangen. Diese Beträge kann man unter dem Gesichtspunkt der sogenannten ungerechtfertigten Bereicherung herausverlangen. Aber Achtung: Diese Ansprüche unterliegen in der Regel der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung, sodass beispielsweise der Herausgabeanspruch hinsichtlich einer im Jahr 2012 vereinnahmten Bearbeitungsgebühr mit Ablauf des 31.12.2015 verjähren könnte.

Grundsätzlich kann im Rahmen eines KFZ-Finanzierungsvertrages auch die Möglichkeit für einen Verbraucher bestehen, seine Willenserklärungen auf Abschluss des Darlehensvertrages zu widerrufen, wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine Besonderheit des Verbraucherkreditrechtes führt dazu, dass die Banken den Kreditnehmern im Rahmen des Kreditvertrages und auch im Rahmen einer eventuellen Restschuldversicherung eine Widerrufsbelehrung bzw. eine Widerrufsinformation erteilen müssen. In der Vergangenheit hat eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen gezeigt, dass diese Widerrufsbelehrungen teilweise falsch waren, deshalb die Widerruffrist nie in Gang gesetzt wurde, und damit der Widerruf auch teilweise Jahre nach Abschluss des Vertrages noch möglich ist. Der Widerruf bietet dabei mehrere Vorteile. Zum einen kann man sich vom Vertrag durch den Widerruf lösen. Zum anderen sind die Rückabwicklungsfolgen für den Verbraucher meist sehr günstig. Diese Einzelheiten der Ansprüche rund um den Widerruf des Darlehensvertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung muss ein in die Sache eingearbeiteter Anwalt prüfen. Lassen Sie Ihren persönlichen Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen.

Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation erreichen Sie den bei uns zuständigen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich unter

 

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