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Die BaFin hat der Immo Perfekt AG aus München mit Bescheid vom 10.10.2016 (noch nicht bestandskräftig aber sofort vollziehbar) aufgegeben, das von der Immo Perfekt AG ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt von der Immo Perfekt AG betriebenen Einlagengeschäfte abzuwickeln. Neben dem unerlaubten Einlagengeschäft, hat die BaFin mit Meldung vom 26.10.2016 auch Ausführungen zu dem von der Immo Perfekt AG  durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt betriebenen Kreditgeschäft getätigt und ebenfalls zur Abwicklung aufgefordert.

 

Sowohl durch die Annahme von unbedingt rückzahlbaren Geldern auf der Grundlage von Darlehensverträgen (Einlagengeschäft) als auch durch das Betreiben des Kreditgeschäftes durch die Gewährung von Gelddarlehen war die BaFin aus unserer Sicht veranlasst gewesen, wie geschehen tätig zu werden.

 

Betroffene, die in diesem Zusammenhang Rechtsfragen zu der Abwicklung haben, können sich an unseren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich aus Heidelberg wenden.

 

Heidelberg, 02.11.2016, Rechtsanwalt Hemmerich, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

 

Dieser Artikel gibt den Stand vom 02.11.2016 wieder und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.