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Haustürwiderrufgesetz

Ein Kunde kann einen Vertrag widerrufen, wenn er durch mündliche Verhandlungen im Bereich seiner Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages gekommen ist. Es spielt dabei keine Rolle, was der Anlaß für den Besuch des Handwerkers, Vertreters oder eines anderen Gewerbetreibenden ist. Das Haustürwiderrufsgesetz ist nur dann nicht anwendbar, wenn der Gewerbetreibende zu Vertragsverhandlungen bestellt worden ist.

 

Sollten Sie hiervon betroffen sein, so nehmen Sie am besten Kontakt mit uns auf, damit wir Sie umfassend beraten können.