Massive Probleme durch Anlageberatung
Probleme mit "TopInvest"

Der Deutschen Bank drohen nach Angaben des Heidelberger Anwalts Kai Spirgath massive Probleme mit ihrem Vermögensverwaltungsprogramm "TopInvest". Vor dem Landgericht Frankfurt habe sich ein Ehepaar, das durch TopInvest in zwei Jahren 85.000 Euro Verlust erlitten hatte, mit der Deutschen Bank bereits auf 68.000 Euro Schadensersatz verglichen, teilte der Anwalt der Kanzlei Bornemann-von Loeben mit.

Dies könne eine Klagewelle für das Institut nach sich ziehen. Grund sei, dass es die Deutsche Bank offenbar massenhaft versäumt habe, die Kunden zu fragen, welche Risiken sie bei der Anlage ihres Vermögens eingehen wollten.

Weil die Ermittlung der Risikobereitschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben sei, müsse die Bank den Anlegern die Verluste bei TopInvest erstatten, sagte Spirgath.

Die Frage nach dem Risiko

Laut dem Anwalt hatte die Deutsche Bank ihren Beratern bei der Anlageberatung mit ihrem Standardprogramm zur Vermögensverwaltung offensichtlich die Vorgabe gemacht, dass die vorgeschriebene Einteilung des Kunden in eine Risikogruppe nach dem WpHG nicht erfolgen sollte.

Dementsprechend dürfte sich, wie auch in dem vor dem Frankfurter Gericht verglichenen Fall, auf vielen Erhebungsbögen, die die ordnungsgemäße Beratung und Risikoaufklärung dokumentieren sollten, keine Risikoeinstufung der Anleger oder lediglich der Hinweis "ohne, da TopInvest" befinden.

Die Deutsche Bank habe zwar versucht, dieses schwere Beratungsversäumnis damit zu rechtfertigen, dass TopInvest in verschiedenste DWS-Investmentfonds investiere und deshalb eine Risikoeinstufung gar nicht möglich sei.

Laut Spirgath entschuldige dies jedoch die unterlassenene Risikoeinstufung des jeweiligen Anlegers nicht. "Die Bank ist zur anlegergerechten Beratung verpflichtet, was eine Zuordnung des Kunden zu einer maximalen Wertpapier-Risikoklasse in jedem Fall umfasst."

Das Frankfurter Gericht habe der Bank deshalb zum Vergleich geraten und signalisiert, dass sie den Fall verlieren würde.

Süddeutsche Zeitung vom 30.03.2003