Urteil des OLG Karlsruhe gegen Capital-Conzept wegen Falschberatung
Direkter Anlegerschutz RechtsprechungsReport

 

Ein neues Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.05.03 gegen die Capital Concept Immobilienvertriebsgesellschaft GmbH, Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer wegen Falschberatung bzw. Aufklärungspflichtverletzung über die Mietgarantie bei der Vermittlung einer Eigentumswohnung, übersandte uns der Anlegerschutzanwalt Mathias Nittel von der Heidelberger Kanzlei Bornemann von Loeben mit seiner als Dokument hinterlegten Anmerkung und seinen Leitsätzen:

1.Zu den Aufklärungspflichten des Anlagevermittlers gehört es auch, auf die Person und die Bonität eines Mietgaranten hinzuweisen und hierzu gegebenenfalls eigene Nachforschungen anzustellen.

2.Steht derjenige, der die in einem Prospekt ausgewiesene Mietgarantie übernehmen soll, zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches noch nicht fest, oder ist dieser dem dem Anlagevermittler nicht bekannt, hat er den Anlageinteressenten auch auf diesen Umstand hinzuweisen.

Wir haben das Urteil in die

  • Liste wichtiger Haftungsurteile

  • Urteilsliste zur gleichen Verhandlungsstärke zwischen Anlageinteressent und Anlageberater/ Anlagevermittler

  • Urteilsliste zu den Überprüfungs- und Nachforschungspflichten von  Anlageberatern/ Anlagevermittlern - Auszüge aus der einschlägigen Rechtsprechung

  • Urteilsliste zur Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Initiatoren

aufgenommen.

Die Geschäftsführer der Capitalkonzept firmieren unter der an der gleichen Anschrift wie die Sport Concept GmbH auch die Initiatoren des 1. Fußballfonds - der bei unserem anlegerschutzcheck-Rating das negativste Rating, das ??-Rating (=unzureichende Transparenz), erhalten hat .