Deutsche Bank zahlt für miese Beratung
Manager Magazin

Der Finanzkonzern beugt sich einem spektakulären Richterspruch. Das Institut zahlt einer Rentnerin 150.000 Euro und haftet damit für ihren zweifelhaften Berater.

Mannheim/Karlsruhe - Die Deutsche Bank muss nun definitiv einer Kundin wegen falscher Beratung 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim ist jetzt rechtskräftig. Nach Angaben des Oberlandesgerichtes Karlsruhe wurden keine Rechtsmittel gegen den Richterspruch eingelegt. Der Anwalt der Klägerin teilte am Mittwoch mit, das Kreditinstitut habe zugesagt, die Summe bis Ende der Woche zu überweisen.

In dem Prozess vom Jahresende (wir berichteten) hatte eine Kundin der Bank vorgeworfen, falsch beraten worden zu sein. Sie habe eine risikoarme Anlage abschließen wollen. Ein Berater hatte der Frau aus Heidelberg jedoch zu Wertpapieren geraten. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Berater auf das hohe Sicherheitsbedürfnis der Frau nicht ausreichend Wert gelegt habe.

Dabei hatte die Rentnerin bereits 1995 in zwei Schreiben an die Bank auf ihr Sicherheitsbedürfnis bei der Anlageform hingewiesen und dem Institut fehlerhafte Beratung in einem anderen Fall vorgeworfen. Damals sei ihr ein Schaden von 50.000 Mark entstanden. Die Briefe seien auch dem neuen Berater der Bank bekannt gewesen.

Berater machte die Rentnerin zur Zockerin

Als "geradezu grotesk" bewertete das Landgericht Mannheim seinerzeit vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass der Bankberater "in seinen persönlichen Aufzeichnungen die Anlagementalität und -ziele der Kundin bis in die Risikoklasse 5 einstufte."

Der Berater habe der Frau hingegen die von ihm empfohlenen Wertpapiere als absolut sichere und rentable Anlageform bezeichnet, geht aus dem Urteil hervor. Da die Frau fast keine Erfahrung mit riskanten Wertpapiergeschäften besaß, habe sie nicht beurteilen können, dass die gekauften Papiere zu einer Risikogruppe gehören, erklärten die Richter.

Anwalt: Rentnerin wurde schamlos ausgenutzt

Nach Ansicht der Heidelberger Anwaltskanzlei Bornemann-von Loeben, die die Frau in dem Prozess vertritt, war die Rentnerin von dem Berater der Deutschen Bank schamlos ausgenutzt worden. Anwalt Hans Witt erklärte gegenüber manager-magazin.de "Was da gemacht wurde, ist nicht nur fahrlässig. Ich halte das für kriminell."

Eine Finanzexpertin und Anwältin der Hamburger Verbraucherzentrale hatte erklärt, dieser Fall mache aus ihrer Erfahrung heraus deutlich, dass viele Banken noch zum Zeitpunkt der Börsenhausse ihren Kunden empfohlenen hätten, in den Markt einzusteigen.

manager-magazin.de vom 26.02.02003