Das ist kriminell
Manager Magazin

Die Rentnerin hatte keine Ahnung von Aktien. Der Berater der Deutschen Bank schwatzte ihr dennoch riskante Papiere auf - kein Einzelfall, sagen Verbraucherschützer. Die Bank muss jetzt 150.00 Euro Schadensersatz zahlen. Hamburg/Mannheim - In einem spektakulären Fall hat das Landgericht Mannheim die Deutsche Bank zu insgesamt rund 150.000 Euro Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.

Aus dem Urteil (Az.: 3 O 100/2), das der Redaktion vorliegt, geht hervor, dass der Berater der Bank im Jahr 2000 eine Rentnerin dazu gedrängt hatte, ihr Vermögen und den Erlös ihrer Lebensversicherung aus Bundesanleihen abzuziehen. Das Geld wurde quasi zum Höhepunkt der Börsenhysterie in teilweise hochspekulative Papiere der konzerneigenen Fondstochter DWS angelegt.

Kein Interesse an risikoreichen Anlageformen

"Unsere Mandantin ist schamlos ausgenutzt worden", erklärt Hans Witt, Partner der Heidelberger Anwaltskanzlei Bornemann- von Loeben, im Gespräch mit manager-magazin.de. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Juristen vertreten die Rechte der Rentnerin.

Die heute 65-Jährige habe der Bank bereits im Vorfeld unter anderem schriftlich klar gemacht, dass sie kein Interesse an risikoreichen Anlageformen habe, da sie von den Erträgen leben müsse. Insbesondere sei sie nicht an Aktien interessiert.

So habe die Frau bereits im Jahre 1995 in zwei Schreiben an die Bank auf ihr Sicherheitsbedürfnis bei der Anlageform hingewiesen und dem Institut fehlerhafte Beratung in einem anderen Fall vorgeworfen. Damals sei ihr ein Schaden von 50.000 Mark entstanden. Die Briefe seien auch dem neuen Berater der Bank bekannt gewesen.

Als "geradezu grotesk" bewertet das Gericht vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass der Bankberater "in seinen persönlichen Aufzeichungen die Anlagementalität und -ziele der Kundin mit Risikoklasse 5 einstufte."

Anwalt: "Das war nicht nur fahrlässig"

Mit dieser Einschätzung sei er vielleicht seinem Verkaufsinteresse nachgekommen, keinesfalls aber den Interessen der Kundin, führt das Gericht weiter aus. Anwalt Hans Witt wird deutlicher: "Was da gemacht wurde, ist nicht nur fahrlässig. Ich halte es für kriminell."

Viermal rief der Berater die Rentnerin zu Beginn des Jahres 2000 an, bis schließlich das folgenschwere Beratungsgespräch stattfand. Die Frau erwarb darauf zwischen Februar und Dezember 2000 für insgesamt 152.000 Euro Anteile an den Fonds DWS Telemedia (WKN: 847421), DWS Biotech (933808), DWS Top 50 Asien (976976), DWS Top 50 Welt (976979) und Indexzertifikate Deutsche Bank Euroleader (836670).

Mit diesen fünf Wertpapieren verlor die Anlegerin ein Vermögen:

Viele der Papiere hatten damals bereits ihre Höchststände gesehen. An den Märkten herrschte Hysterie. Es gab zwar warnende Stimmen, dass die Börsenblase zu platzen drohe. Diese fanden jedoch kaum Gehör - offenbar auch nicht bei dem Anlageberater der Deutschen Bank.

Verbraucherschützerin sieht hier keinen Einzelfall

Die Deutsche Bank spricht in diesem Zusammenhang von einem Einzelfall, der nicht zu verallgemeinern sei. Noch hat sie keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Verbraucherschützer sehen dies indes anders.

Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt im Gespräch mit manager-magazin.de: "Dieser krasse Fall bestätigt meine Erfahrung, dass die Banken durchweg zum Zeitpunkt der Börsenhausse ihren Kunden empfohlen haben, noch in den Markt einzusteigen."

Immer wieder Klagen über schlechte Beratung

Die Sprechstunden der Spezialistin für Anlage- und Kapitalrecht seien prall gefüllt. Vor allem beklagten sich hier immer wieder ältere Menschen über die aus ihrer Sicht fehlerhafte Anlageberatung von Banken und Sparkassen.

Schon angesichts des Alters und der offenbar geringen Sachkenntnis der Betroffenen hätten die Berater diesen Kunden keine Risikopapiere empfehlen dürfen. "Die spekulierten mit der Altersvorsorge fremder Leute", sagt die Anwältin rückblickend.

Liegt der Fall eindeutig, wie bei der 65-jährigen Rentnerin, empfiehlt die Anwältin den Verbrauchern zu klagen und verweist sie an Experten weiter. Die Beweislage allerdings sei in vielen Fällen schwierig, zumal die Gespräche zwischen dem Anlageberater und dem Kunden zumeist ohne Zeugen über die Bühne gingen und ein Protokoll des Treffens nicht existiere.

Dieses Problem sieht auch der Anwalt Hans Witt. Ob der Berater in dem Gespräch wirklich die finanzielle Situation des Kunden, sein Wissen über Anlagegeschäfte sowie eine Risikobereitschaft ausführlich abgefragt und berücksichtigt hat, sei später schwer nachzuweisen. Zu dieser "anlegergerechten" Beratung ist der Sachbearbeiter verpflichtet.

Mit Überredungskünsten zum Kauf verführt

Das Gericht ließ in dem vorliegenden Fall zwar offen, ob bereits die Verkaufsempfehlung der hochverzinslichen Bundesanleihe ein Beratungsfehler war. "Anlegergerecht" habe der Sachbearbeiter der Bank aber nicht beraten. Er hätte der Kundin den Kauf von Wertpapieren nicht empfehlen dürfen.

Dass sie die Titel dennoch erwarb, sei ihr nicht zur Last zu legen, sondern nicht zuletzt auf die "Überredungskünste" des Beraters zurückzuführen. Dieses Vorgehen sei aber gesetzlich unzulässig und vertragswidrig.

Ein Mitverschulden der Rentnerin erkannte das Gericht nicht. Das gelte erst recht unter der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Frau: Ihr Sohn war in 2000 schwer erkrankt und starb noch im selben Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

manager-magazin.de vom 23.01.2003