WGS-Fonds

Urteil gegen Anlageberater von OLG München bestätigt

In dem von Rechtsanwalt Spirgath betreuten Gerichtsverfahren hatte ein Anlageberater den Kauf von 4 WGS-Fondsanteilen für insgesamt DM 122.600,00 empfohlen. Die Kunden mussten dafür einen Kredit von DM 144.000,00 aufnehmen. Nach acht Jahren sollten die Anteile nach den Angaben des Beraters so viel wert sein, dass der Kredit damit getilgt werden könnte und noch ein erheblicher Betrag übrig sein sollte, den die Anleger als Eigenkapital für den Erwerb eines Eigenheims einsetzen können sollten.

Das OLG München hat mit seinem Berufungsurteil vom 19.02.2004 - 24 U 80/03 - die Auffassung von RA Spirgath bestätigt, dass es sich bei diesen Versprechungen nicht um anlage- und anlegergerechte Beratung handelte. So sei bereits seit 1991 bekannt gewesen, dass für die Veräußerung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds kein funktionierender Markt bestehe. Die Anleger waren daher weder bei Erwerb, noch nach acht Jahren in der Lage, ihren Anteil wieder zu verkaufen. Auf diesen Umstand hätte der Anlageberater ungefragt hinweisen müssen.

Das OLG München bestätigte auch die Ansicht von Rechtsanwalt Spirgath, dass die Geschädigten die mit der Fondsbeteiligung erzielten Steuervorteile ihrem Schaden nicht entgegenrechnen müssten.