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Schlagzeilen um die Rhein-Neckar-Immobilienfonds reißen nicht ab!

Nach diversen Gesprächen mit Anlegern des RNI (Rhein-Neckar-Immobilienfonds) 5 mußten wir feststellen, dass in einigen Fällen die Kreditverträge mit der Sparkasse Schwetzingen nicht von den Kreditnehmern selbst , sondern von der Grundbuchtreuhänderin, von der THG GmbH, unterschrieben worden sind. Dafür hat die THG GmbH keine Vollmacht, daher sind die Kredtiverträge in diesem Fall nichtig. Das gilt auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich die Konditionen verlängert haben.

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Brandaktuelles zu dem Rhein-Neckar-Fonds IV - 27-10-06 03:56

Erleichterung für Anleger der Rhein- Neckar- Immobilienfonds - 13-10-06 08:57

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