Sie befinden sich hier / Aktuelles / Aktuelle Artikel / Konsumentenkredite – Wucher durch die Hintertür?
Konsumentenkredite – Wucher durch die Hintertür?

In letzter Zeit fällt auf, dass Kreditinstitute bei Konsumentenkrediten immer häufiger versuchen, sehr teure sog. Restschuldversicherungen zu verkaufen. Die Kosten derartiger Restschuldversicherungen sind nicht selten genauso hoch, wie die Zinsen, die für die gesamte Laufzeit der Darlehen zu bezahlen sind. Es liegt auf der Hand, dass sich damit die effektiven Kosten eines solchen Verbraucherdarlehens für den Kunden verdoppeln.

Oft finden sich Kreditverträge, in denen die Restschuldversicherung nicht im Kreditvertrag angegeben ist. Dies verstößt gegen geltendes Recht.

Ob die Kosten einer solchen Restschuldversicherung bei der Effektivzinsberechnung mitaufzunehmen sind, ist nicht ganz eindeutig geregelt. Grundsätzlich sind die Kosten für Versicherungen oder Sicherheiten nicht miteinzubeziehen. Kosten einer Restschuldversicherung, die die Rückzahlung des Darlehens bei Tod, Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers sichern, sind jedoch einzubeziehen, wenn der Darlehensgeber dies zwingend als Bedingung für die Gewährung des Kredites vorschreibt.

Genau hier ist jedoch nach unserer Auffassung einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Jedes Kreditinstitut kann seinen effektiven Jahreszins dadurch verschleiern, indem es den Abschluss einer solchen Versicherung in den schriftlich niedergelegten Darlehensbedingungen nicht vorschreibt, die Versicherung aber dennoch durch „sanften Druck“ bei der Beratung mitverkauft. In dieser Grauzone wird der effektive Jahreszins dann ohne diese Restschuldversicherung gerechnet.

Der Verbraucher erhält einen vermeintlich günstigen Kredit zu hohen Kosten.

Soweit eine Restschuldversicherung nach den schriftlichen Bedingungen des Kreditvertrages Voraussetzung ist, ist auch die Restschuldversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses mitanzugeben. Geschieht dies nicht, ist der Kreditvertrag grundsätzlich einmal nichtig. Wurde das Darlehen ausgezahlt, so ist das Darlehen wirksam, die Zinsen verringern sich jedoch auf den gesetzlichen Zinssatz.

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass auch bei Verbraucherdarlehen häufig mit weiteren Verträgen versucht wird, zusätzliche Kosten für den Verbraucher zu generieren. Das Beispiel der Restschuldversicherung ist nur eines von vielen. Hier lassen sich Kreditinstitute immer neue Dinge einfallen, um neben den Zinsen weitere Gelder zu erlangen.