Schlagzeilen um die Rhein-Neckar-Immobilienfonds reißen nicht ab!


Aus gegebenen Anlaß anbei unser zweites Rundschrieben an die Anleger des Rhein-Neckar-Immobilienfonds 5:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben nun die ersten Gespräche mit Anlegern geführt und konnten feststellen, dass in einigen Fällen die Kreditverträge mit der Sparkass Schwetzingen nicht von den Kreditnehmern selbst, sondern von der Grundbuchtreuhänderin, von der THG GmbH, unterschrieben worden sind. Dafür hat die THG GmbH

keine

Vollmacht, daher sind die Kredtiverträge in diesem Fall nichtig. Das gilt auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich die Konditionen verlängert haben.

Da in vielen Fällen die Kreditverträge für den RNI Fonds V im Herbst 1996 bzw. im laufe des Jahres 1997 abgeschlossen worden sind, stehen demnächst die Vertragsverlängerungen an. Es ist in jeden Falle abzuraten, jetzt die Kreditverträge zu verlängern, weil dies zu rechtlichen Nachteilen führen kann.

Unsere Befürchtung hat sich im übrigen bewahrheitet, dass Fondsvermögen (Liquiditätsreserve) ist vollständig aufgebraucht. Die Ausschüttungen der vergangenen Jahre sind somit ganz überwiegend aus nicht ausreichenden Mieterträgen, sondern aus dem Plündern der Liquiditätsreserve erfolgt.

Wir raten Ihnen daher, sich zunächst auf unserer Homepage über die aktuelle Situation ein Bild zu verschaffen, wir empfehlen aber auch sich wegen einer individuellen Beratung mit uns in Verbindung zu setzen. Die vielen Gespräche die wir geführt haben, zeigen, dass die meisten von Ihnen nach wie vor der Auffassung sind, irgendeinen Gegenwert für den aufgenommenen Kredit zu haben. Dem ist aber definitiv nicht so. Nach meiner vorsichtigen Schätzung deckt der Wert des Immobilienvermögens des Fonds nicht einmal 1/5 der gegenwärtigen Verbindlichkeiten. D. h., wenn Sie bei einer Beteiligung von DM 100.000,00 Ihren Kredit irgendwann einmal zurückbezahlt haben werden, haben Sie lediglich ein Immobilienvermögen von DM 20.000,00, Tendenz fallend. Die Lage des Immobilienmarkts in Dresden ist schlecht und ich sehe dort keine Besserungsmöglichkeiten.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Problematik im Zusammenhang mit der Globalgrundschuld bislang von keinem der Anleger in seiner Tragweite und Auswirkung erkannt worden ist. Schließlich hat sich auch gezeigt, dass in

allen Fällen

bei den Anlageberatungen im Jahre 1996/1997 falsche Zahlenwerte benutzt wurden. Dies ist nur von einem geübten Fachmann zu erkennen, die von uns beratenen Mandanten haben aber diese Probleme relativ schnell erkannt.

Daher unser nochmaliger Rat:

Vereinbaren Sie mit Herrn RA Borneman-von Loeben bzw. Herrn RA Krieger einen Besprechungstermin.

Es macht keinen Sinn, auf die nächste Gesellschafterversammlung zu warten. Auf der Gesellschafterversammlung können nicht individuelle Probleme geklärt werden. Ferner wäre es insgesamt günstiger, wenn man im Vorfeld bereits eine Klarheit über die Gesamtsituation erlangt hätte.

Es ist sehr ungünstig, jetzt zu zögern und weiter abzuwarten, weil auch Verjährungsfragen berücksichtigt werden müssen.

Schließlich haben unsere Beratungsgespräche gezeigt, dass die meisten Kreditvertragsabschlüsse in einer sogenannten Haustürsituation erfolgt sind. Wir können hier auf ein Urteil unserer Kanzlei vom Freitag den 13 (!).10.2006 verweisen, von dem wir die beiden ersten Seiten beigefügt haben. Dort ist eine Klage der Sparkasse Karlsruhe gegen einen unserer Mandanten abgewiesen worden. Das komplette Urteil können Sie auf unserer Homepage einsehen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen nochmals empfehlen, sich individuellen Rat zu holen, bevor Sie weiteres Geld in ein „Faß ohne Boden“ investieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bornemann-von Loeben

Rechtsanwalt