Glossar
Anlageberatung

Anlageberatung – unter diesem Begriff versteht man vornehmlich die Beratung für eine zu tätigende Investition z.B. im Kapitalmarkt, in Immobilien, in Aktien, in Fonds etc. Die Anlageberatung ist daher nicht zu verwechseln mit einer Systemberatung. Die Beratung erstreckt sich dabei von absolut

 
Grauer Kapitalmarkt

 

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Als Grauer Kapitalmarkt wird der Teil der Finanzmärkte bezeichnet, der keiner staatlichen Aufsicht oder anderen Reglementierungen unterliegt. Die Angebote werden daher auch nicht über die Börse oder Bankfilialen offeriert, sondern per Telefon oder im Wohnzimmer des Anlegers.

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Haustürwiderrufgesetz

Ein Kunde kann einen Vertrag widerrufen, wenn er durch mündliche Verhandlungen im Bereich seiner Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages gekommen ist. Es spielt dabei keine Rolle, was der Anlaß für den Besuch des Handwerkers, Vertreters oder eines anderen Gewerbetreibenden ist. Das Haustürwiderrufsgesetz ist nur dann nicht anwendbar, wenn der Gewerbetreibende zu Vertragsverhandlungen bestellt worden ist.

 

Sollten Sie hiervon betroffen sein, so nehmen Sie am besten Kontakt mit uns auf, damit wir Sie umfassend beraten können.

 
Immobilienfonds

 

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Immobilienfonds sind Kapitalanlagen, die es Anlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Man unterscheidet offene und geschlossene Immobilienfonds.

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Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
Allgemeines

Die Rechtsberatung wird in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1958 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) sowie in fünf Verordnungen zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes geregelt. Danach dürfen neben Rechtsanwälten nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten - einschließlich des Einziehens von Forderungen ( Inkasso )- geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Andere Personen dürfen beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen oder legal ein Inkassounternehmen betreiben.

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