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Kündigung des Arbeitsvertrages ist gerichtlich überprüfbar.

Wichtige Fristen sind zu beachten!

 

Viele Unternehmen in Heidelberg, Mannheim und im Rhein-Neckar Kreis kündigen Teilen ihrer Arbeitnehmer und teilweise der ganzen Belegschaft indem sie diesen eine Kündigung überreichen. Wenn die Arbeit gekündigt ist sollte man zum Arbeitsgericht Heidelberg und Mannheim gehen.

 

Unsere Mandanten berichten, dass ihnen teilweise mit nicht nachvollziehbarer Begründung und ohne korrekte Sozialauswahl die Arbeit gekündigt worden ist. Meistens wird die Kündigung schriftlich direkt bei der Arbeit übergeben. Andere erhalten die Kündigung per Post. Viele werden vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört. Der Betriebrat, sofern vorhanden, ist oft auch keine große Hilfe. Daher sollten sich gekündigte Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren, gerade wenn sie sich durch die Kündigung "ungerecht" behandelt fühlen.

 

Hier ist besonders zu beachten, dass ab Übergabe der Kündigung eine sehr kurze, lediglich drei Wochen betragende Frist beginnt, die unbedingt einzuhalten ist. Innerhalb dieser drei Wochen muss sich der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung wehren und zum Arbeitsgericht Heidelberg oder Mannheim gehen. Nur wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Kündigung das Arbeitsgericht Heidelberg fristgerecht beispielsweise durch seinen Anwalt anruft, kann die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüft werden.

 

Anwalt Hemmerich aus Heidelberg hierzu: "Es ist entscheidend, möglichst umgehend einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes bewandert ist. Besonderheiten geltend zum Beispiel, wenn werdende Mütter, schwangere Frauen, Schwerbehinderte oder beispielsweise Datenschutzbeauftragte oder Emissionsschutzbeauftragte gekündigt werden und eine Kündigung erhalten".

 

Es ist weiterhin zu beachten, dass vor Annahme eines außergerichtlichen Vergleichsangebotes des Arbeitgebers, ein Rechtsanwalt um Rat gefragt werden sollte, um etwaige Nachteile zu vermeiden. Das gilt auch für einen  Änderungsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung. Die meisten Rechtsschutzversicherungen tragen dabei den ganz überwiegenden Teil der entstehenden Kosten, wobei dies von den ARB abhängt.

 

 

Siehe auch:  Kontakt zu uns.

 

Heidelberg,  Rechtsanwalt Hemmerich.