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Griechische Staatsanleihen - von Banken noch bis Anfang 2011 als sichere Anlage an Kleinanleger empfohlen

Systematisches Vorgehen zur eigenen Rettung ?

 

Viele deutsche Kreditinstitute haben noch bis zum Frühjahr 2011, meist älteren Kunden, griechische Staatsanleihen als absolut sichere Geldanlage empfohlen.

 

In den Beratungsgesprächen wurde auf Kundenfragen hinsichtlich der aufkommenden Presseberichte stets beteuert, die Europäische Union lasse keinen Mitgliedsstaat „pleitegehen". Es wurde von einem Rettungsschirm gesprochen, der für Griechenland bis einschließlich Sommer 2013 gelte. Mit diesen Argumenten wurde die Sicherheit der bis 2012 laufenden Papiere unterstrichen und Bedenken der Kunden zerstreut.

 

Es wurde auch auf ein Interview des damaligen Deutsche Bank Chef Josef Ackermann, aus dem Mai 2010 verwiesen. In diesem sprach er zwar von Problemen, im Ergebnis aber nur von Umschuldungsmaßnahmen Griechischer Staatsanleihen und nicht vom Verlust der Gelder.

 

Spätestens Zum Jahreswechsel 2010/11 hätten es jedoch alle Banken besser wissen und ihr Kunden umfassend aufklären müssen. Es war klar, dass griechische Staatsanleihen keinesfalls mehr eine Kapitalerhaltungsgarantie besaßen. Es war mit erheblichen Verlusten, wenn nicht sogar mit dem Totalverlust zu rechnen.

 

Anscheinend systematisch haben deutsche Banken versucht griechische Staatsanleihen an ihre Kunden zu verkaufen, um ihre eigenen Risiken zu reduzieren. Man fühlt sich bei dem Vorgehen an den massenhaften Verkauf der Lehmans Papiere kurz vor deren Insolvenz erinnert. Auch damals wiesen die Banken alle Schuld von sich - Geschichte wiederholt sich.

 

Es wurde wieder, wie im Jahre 2008 bei Lehmans, in der Regel auf langjährige, ältere Kunden aktiv zugegangen. Bei diesen Kunden ist zum einen Kapital vorhanden, zum anderen aber ein erhebliches Vertrauensverhältnis über die Jahre aufgebaut war. Diese Kunden hat man dann sogenannte Beratungsprotokolle mit entsprechender Risikoeinstufung und erklärungsbedürftigen  Risikohinweisen unterschreiben lassen. Es wurden auch sog. Risikoaufklärungspapiere gemäß WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) zur Unterschrit vorgelegt. Hierbei wurde - nur auf Nachfrage  - stets betont, dass dies eine reine Formalie und vom Gesetzgeber so vorgesehen sei. Beim Verkauf von Staatsanleihen müssten diese Papiere unterschrieben werden. Dies hätte aber nichts mit dem tatsächlichen Risiko zu tun. So oder so ähnlich stimmen die Aussagen aller Betroffenen überein.

 

Welche Möglichkeiten haben Kunden, die in griechische Staatsanleihen investiert haben?

 

Jeder Kunde, der eine sichere Kapitalanlage wollte und dies dem Bankberater so gesagt hat, hat gegen seine Bank einen Schadenersatzanspruch, wenn diese die Anlage als sicher angepriesen hat.

 

Dieser Anspruch ist dann durchsetzbar, wenn man die fehlerhafte Beratung vor Gericht beweisen kann. Die Banken verteidigen sich damit, dass das Beratungsprotokoll und/oder der Wertpapierhandelsbogen, der beim Verkauf der griechischen Staatsanleihen vom Kunden  unterschrieben wurde, vorlegt wird. Hierauf finden sich dann zum Nachteil des Kunden Risikohinweise und eine entsprechende Einstufung in eine hohe Risikoklasse, die für den Kauf solche Anleihen notwendig ist.

 

Entgegen dieser schriftlichen Dokumente hat man als Kunde dennoch Möglichkeiten ein Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Ideal ist, wenn man die Jahre zuvor lediglich als konservativer, zurückhaltender Anleger aufgetreten war und die Bank keine weiteren Aufklärungsbögen, aus denen der Kunde als spekulativer Anleger hervorgeht, wird vorweisen können. Dies ist bei fast allen älteren Kunden der Fall, da diese in der Regel ihr Sparbuch, fest verzinsliche Wertpapiere, ein paar Stammaktien ihres früheren Arbeitgebers (z.B. BASF, Daimler Benz, Heidelberger Druck, usw.) sowie eine kapitalbildende Lebensversicherung vorzuweisen haben.

 

Kunden, mit einer solchen Anlagenhistorie haben also gute Möglichkeiten die fehlerhafte Beratung zur Überzeugung eines Gerichts nachzuweisen.

 

Für Fragen rund um das Thema griechische Staatsanleihen steht Ihnen Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht, Tel. 06221/6074-67, oder unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung.

 

Heidelberg, den 10.07.2012