Sie befinden sich hier / Aktuelles / Schlagzeilen / Leipziger Wohnungsmarkt: Anleger fordern Schadensersatz
Leipziger Wohnungsmarkt - Anleger leiden durch teure Immobilien

 

 

Anleger lassen sich durch uns gegen die LICON Wohnbau GmbH, LICON Concept GmbH oder die CASA Wohnbau GmbH & Co. KG vertreten. Ihnen wurde nach einer fehlerhaften Anlageberatung z.B. von einer Beratungsfirma aus Mannheim zum Thema Steuern sparen und/oder zum Thema Altersvorsorge oft zum kreditfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung in Leipzig geraten. Dabei wurden unsere überwiegend aus Heidelberg, Mannheim und der Rhein-Neckar-Region stammenden Mandanten von dem Berater nicht darüber aufgeklärt, dass die Kaufpreise der Wohnungen in der Regel bei einem späteren Wiederverkauf nicht mehr erzielt werden können und sich auch die Mieteinnahmen nicht wie ursprünglich berechnet darstellen.

 

Die verschiedenen, uns aus Parallelfällen bekannten Unternehmen sind z.B. LICON Wohnbau GmbH mit Sitz in Leipzig; LICON Concept GmbH mit Sitz in Leipzig; CASA Wohnbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Haar, vertreten durch die KWZ Hausverwaltung GmbH.

 

Uns ist bekannt, dass der Vertrieb dieser Wohnungen in Leipzig u.a. über Vertriebe wie Medicon Immobilien GmbH aus Hamburg, ImmobilienZirkel GmbH & Co. KG, Mayflower Capital AG aus Eschborn, Mana Projektmanagement, NAV-Wirtschaftsdienst GmbH, REI.con GmbH sowie GFI Gesellschaft für Immobilien-Dienstleistungen mbH aus Langenfeld abgelaufen ist.

Die LICON Concept GmbH war hierbei bezüglich der Wohnungen in der Olbrichtstraße Straße bzw. Viertelsweg in Leipzig eine der Verkäuferinnen.

 

Bei der Dieskaustraße in Leipzig war die Verkäuferin die LICON Wohnbau GmbH. Uns ist auch bekannt, dass die CASA Wohnbau GmbH & Co. KG beim Vertrieb und Verkauf der Magdeburger Straße in Leipzig eine der Verkäuferinen war.

 

Dabei lief das Geschäft nach Berichten unserer Mandanten meist wie folgt ab:

 

Nach einem zunächst als unverbindlich bezeichneten Gespräch zum Thema Steuern, teilweise auch nur am Telefon, wurde dann ein individueller Beratungstermin in Aussicht gestellt. Bei diesem Termin erschien sodann ein Mitarbeiter der Vertriebsfirma, der sich zunächst einen Überblick über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse unserer Mandanten machte.

 

Das Ergebnis dieser Beratung sah dann auch gewöhnlich so aus, dass zum Erwerb einer sog. „Steuersparimmobilie“ geraten wurde. Da die Mandanten das Geld hierzu nicht hatten, sollte dieser Erwerb über ein Darlehen bei einer Bank finanziert werden. Nach unseren Erkenntnissen gab es bei der Finanzierung der Eigentumswohnungen eine Zusammenarbeit zwischen dem Bauträger und der ApoBank, der deutschen Ärzte und Apothekerbank, aber auch Finanzierungen über die Deutsche Bank AG und andere Banken.

 

Unmittelbar nachdem unsere Mandanten von dem Konzept überzeugt worden waren, wurden sie zu einem Notar gefahren, um dort ihre Unterschriften unter die Kaufvertragsangebote zu leisten.

 

Erst vor kurzem haben unsere Mandanten dann gemerkt, dass ihnen die Wohnungen teuer verkauft worden sind, und der Immobilienmarkt in Leipzig so schlecht ist, dass ein Verkauf der Wohnung mit Gewinn in absehbarer Zeit nahezu unmöglich ist.  

 

Aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung können Ansprüche gegen den Berater und Vermittler bestehen, die auf Schadensersatz und Rückabwicklung gerichtet sind. Gegen die Verkäufer, also die LICON Concept GmbH, LICON Wohnbau GmbH sowie CASA Wohnbau GmbH & Co. KG könnten Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Wohnungen bestehen.

 

Rechtsanwalt Hemmerich aus Heidelberg meint hierzu: „Anleger sollten ihre individuelle Situation von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen“, „dabei ist insbesondere auf den Ablauf wichtiger Fristen zu achten, damit hier die Rechtsverfolgung erfolgreich sein kann“. Gegebenenfalls muss hier auch eine Klage bei Gericht eingereicht werden, um die Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung sowie die Interessen der Mandanten durchzusetzen.

 

Die Kanzlei Bornemann-von Loeben, Spirgath, Ebenrecht, Krieger aus Heidelberg ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Verbraucherrechtes und des Anlegerschutzes aktiv. Bei uns erreichen Sie als Ansprechpartner für oben genannte Fälle Rechtsanwalt Georg Hemmerich unter

 

 

06221 – 321 74 63

 

oder

 

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. '; document.write( '' ); document.write( addy_text92261 ); document.write( '<\/a>' ); //--> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

--> KONTAKT

 

Heidelberg,

Rechtsanwalt Georg Hemmerich

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Immobilienzeitung vom 15.05.2014, Artikel von Peter Maurer: "Die apoBank und ihr Licon-Bomber"

Immobilienzeitung vom 15.05.2014, Artikel von Peter Maurer: "Ein typischer Schrottimmobilienfall"

 In diesem Artikel zitiert die Immobilienzeitung Rechtsanwalt Georg Hemmerich wie folgt:

"Aus unserer Sicht sind die Licon-Objekte tendenziell massiv überteuert", sagt etwa Rechtsanwalt Georg Hemmerich von der Kanzlei Bornemann-von Loeben, Heidelberg.

 

" "Aus unserer Sicht sind die Licon-Objekte tendenziell massiv überteuert", sagt etwa Rechtsanwalt Georg Hemmerich von der Kanzlei Bornemann-von Loeben, Heidelberg".

"Aus unserer Sicht sind die Licon-Objekte tendenziell massiv überteuert", sagt etwa Rechtsanwalt Georg Hemmerich von der Kanzlei Bornemann-von Loeben, Heidelberg.