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Vorsicht bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung;

neuer Risikoausschluss für den Widerruf von Versicherungs- und Darlehensverträgen

Es kommt immer wieder vor, dass rechtsschutzversicherte Personen regelmäßig ihre Rechtsschutzversicherung wechseln. Verschiedene Vergleichsportale im Internet machen dies einfach. Auch wechseln Versicherungsnehmer aufgrund des Anratens ihres Versicherungsberaters ihre Rechtsschutzversicherung um ggf. niedrigere Prämien zu bezahlen. Doch auch, wenn die zu bezahlende Versicherungsprämie um ein paar Euro günstiger ist, kann ein Wechsel unter dem Strich für den Versicherungsnehmer äußerst nachteilig sein. Hintergrund dessen ist, dass bei jedem Wechsel der Rechtsschutzversicherung die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen (ARB) Vertragsbestandteil werden. Die Rechtsschutzversicherung als Wirtschaftsunternehmen muss allerdings natürlich auch auf ihre Kosten achten. So werden immer wieder im Zuge der Überarbeitung der Versicherungsbedingungen weitere Risikoausschlüsse aufgenommen. Das bedeutet, dass verschiedene Risiken nicht mehr vom Versicherungsschutz umfasst sind. Ein Beispiel hierfür sind die aktuellen versicherungsbedingungen der Rechtsschutzunion. Diese hat einen weiteren Risikoausschluss mit in ihre aktuelle ARB 2014 aufgenommen. Künftig werden bei sämtlichen neuen Rechtsschutzverträgen der Rechtsschutzunion die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang mit dem Widerruf von Versicherungsverträgen oder Darlehensverträgen, die vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen bzgl. aufgenommen wurden nicht mehr versichert. Wir gehen davon aus, dass auch andere Rechtsschutzversicherer in Zukunft einen entsprechenden Risikoausschluss in ihren Versicherungsbedingungen aufnehmen werden.

Wer also regelmäßig seine Rechtsschutzversicherung wechselt, um niedrigere Prämien zu bezahlen geht das Risiko ein, dass er immer weniger Versicherungsschutz erhält. Wenn nun der Versicherungsberater zu einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung rät, muss er darauf hinweisen, dass möglicherweise die aktuellere Versicherungsbedingungen für den Versicherungsnehmer nachteilig sein können. Tut er dies nicht besteht ggf. ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater und den Versicherer.

Wir raten daher an, vor dem Wechsel der Rechtsschutzversicherung nicht nur die Höhe der Prämie im Auge zu behalten, sondern auch die einzelnen Versicherungsbedingungen miteinander zu vergleichen. Unter dem Strich kann es für den Versicherungsnehmer sinnvoller sein jährlich eine etwas höhere Prämie zu bezahlen und dafür auch entsprechend weitreichend abgesichert zu sein.

In der täglichen Praxis erleben wir es häufig, dass der Rechtsschutzversicherer nach einer Deckungsanfrage mitteilt, dass ein Risikoausschluss eingreift. In einer Vielzahl von Fällen greift der zitierte Risikoausschluss allerdings gerade nicht ein. Eine Ablehnung sollte in einem solchen Falle nicht vorschnell akzeptiert werden. Es kann sich durchaus rechnen einen im Versicherungsrecht sachkundigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Ablehnung zu beauftragen.

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