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BGH stärkt die Rechte der Bankkunden

Am Dienstag den 12.07.2016 hat der Bundesgerichtshof gleich über zwei Fälle von Darlehenswiderrufen entschieden. Nach der Ansicht des BGH ist eine von Sparkassen in einer Vielzahl von Verträgen verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Die in der Widerrufsbelehrung verwendet Fußnote sei irreführend (Az. XI ZR 564/15).

In einem weiteren Fall hat der BGH den Rechtstreit an das Berufungsgericht zur erneuten Entscheidung und Verhandlung zurückverwiesen. Der BGH kritisierte an der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht, dass dieses dem Kläger zur Last gelegt habe, er habe sich über den Widerruf von den negativen Folgen einer unvorteilhaften Investition lösen wollen (Az. XI ZR 501/15). Der BGH bestätigt in der Entscheidung seine Rechtsprechung, dass es auf das Motiv des Widerrufes nicht ankommt.

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RA Georg Hemmerich

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht