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DEVK erkennt Klageanspruch vor dem Landgericht Köln an
-Versicherungsnehmer erhält Deckung für den Darlehenswiderruf-

 

In einem von uns geführten Rechtsstreit gegen die DEVK Rechtsschutzversicherung AG hat diese die Klageforderung des Mandanten im Laufe des Verfahrens anerkannt. Die DEVK wurde daraufhin verurteilt, dem Mandanten für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit gegen eine Bank, hier Sparkasse, wegen eines Darlehenswiderrufes Deckung zu gewähren. Sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren hat sich die DEVK darauf berufen, dass kein Versicherungsschutz bestehe.

 

Nach den  Versicherungsbedingungen 2014, Stand 01.01.2016, sei der Versicherungsschutz ausgeschlossen, da zum Zeitpunkt der Erteilung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Bank, der Rechtschutzversicherungsvertrag noch nicht bestanden habe. Die Klausel lautete auszugsweise wie folgt:

 

"2.10 Mehrere Versicherungsfälle

Wenn kein Dauerverstoß vorliegt, sondern mehrere Rechtsverstöße (d. h. Versicherungsfälle) vorgeworfen werden, dann ist der erste entscheidend. Wenn dieser erste Rechtsverstoß in die Vertragslaufzeit fällt, erhalten Sie Versicherungsschutz. Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz (wenn Sie z. B. ein Jahr vor Beginn Ihrer Versicherung einen Vertrag abgeschlossen haben, bei dem Ihr Vertragspartner Sie bereits auf ein Widerrufsrecht hätte hinweisen müssen, und er außerdem jetzt, nachdem Sie den Widerruf erklärt haben, die Rückabwicklung verweigert, haben Sie keinen Versicherungsschutz).

Besonderheit:

Unberücksichtigt bleiben dabei zu Ihren Gunsten tatsächlich oder behauptete Verstöße, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes zurückliegen (Beispiel: Sie haben drei Jahre vor Beginn der Vertragslaufzeit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine verhaltensbedingte Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Während der Vertragslaufzeit werden Sie aufgrund eines Wiederholungsfalles gekündigt. Es besteht Versicherungsschutz).

Ausnahme:

Diese Besonderheit gilt nicht, wenn es sich um die Anfechtung oder den Widerruf eines zwischen Ihnen als Verbraucher und einem Unternehmen geschlossenen Vertrages (Verbrauchervertrag) handelt (Beispiel: Eine vor zehn Jahren abgeschlossen Lebensversicherung soll widerrufen werden.)“

 

Nachdem bereits in der mündlichen Verhandlung das Landgericht Köln einen Hinweis erteilt hat, dass die in den Versicherungsbedingungen vorhandene Klausel unwirksam sei, führte die DEVK den Rechtsstreit dennoch fort. Insbesondere, da die DEVK mitteilte, dass vor dem Oberlandesgericht Köln noch im November zu der streitgegenständlichen Klausel verhandelt werde. Noch im November hat die DEVK sodann den Klageanspruch anerkannt. Wir gehen davon aus, dass das Oberlandesgericht Köln einen entsprechenden Hinweis erteilt hat, wonach die verwendete Klausel unwirksam ist.

 

Dieser Fall zeigt, dass sich Versicherungsnehmer von Deckungsablehnungen Ihres Rechtsschutzversicherers nicht sofort abschrecken lassen sollten. Oftmals lohnte es sich die Deckungsablehnung durch einen im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

 

Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte aus Heidelberg in sämtlichen Fragen rund um das Rechtsschutzversicherungsrecht und das private Versicherungsrecht zur Verfügung.

 

Sie erreichen uns unter "Kontakt zu uns".

 

Heidelberg, den 30.11.2017

 

Der Artikel gibt den Stand vom 30.11.2017 wieder und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere kann weitere Rechtsprechung auch zu anderen Ergebnissen kommen.