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Alle Kreditverträge und Darlehensverträge, die ab dem 10.06.2010  abgeschlossen worden sind, können auch heute noch überprüft, und zum Teil gegebenenfalls widerrufen werden.

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Dies gilt umso mehr nach einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union, Az: C-66/19. Hiernach sind die Widerrufsinformationen mit dem Hinweis auf Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB sehr wahrscheinlich nicht wirksam, weil ein Verbaucher die Verweisung in den Gesetzen nicht verstehen kann.

 

Dies gilt nicht nur für inzwischen teuer gewordene Immobilienkredite für Wohnungskauf und Hauskauf sondern auch für alle anderen Darlehen und Kredite, beispielsweise Diesel Auto Finanzierung oder die Finanzierung einer Küche, Einbauküche oder anderen Dingen und die Finanzierung einer Kapitalanlage wie Fonds (Windfonds, Solarfonds, Schiffsfonds etc.).

 

Darlehen, die keine Immobilie betreffen, also nicht grundpfandrechtlich besichert (Grundschuld, Hypothek etc.) sind, könnten auch noch widerrufen werden, wenn diese heute noch laufen und diese beispielsweise ab dem Zeitraum 2003 bis heute abgeschlossen wurden.

 

Auf diese Weise kann man die hohen Zinsen beenden und bekommt auch für die Vergangenheit noch etwas heraus (sog. Nutzungen). Anwalt Hemmerich aus Heidelberg kann dabei meist sehr genau sagen, ob und wie man aus dem Vertrag herauskommt, ohne hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen.

 

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(siehe auch oben - Kontakt zu uns)
 
Urteil BGH XI ZR 33/08 - Allbank (später GE Money Bank, heute Santander Consumer Bank AG) verwendete falsche Widerrufsbelehrung

 

Der Bundesgerichtshof bestätigte am 10.03.2009 ein Urteil des OLG Karlsruhe, wonach der Klage eines Kunden der Allbank AG, der späteren GE Money Bank bzw. heutigen Santander Consumer Bank AG, auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsraten statt gegeben wurde. Der Kunde muss darüber hinaus den Kredit nicht mehr an die GE Money Bank (heute Santander Consumer Bank AG) zurückzahlen.

 

Der Kunde hatte im Dezember 2002 zur Finanzierung einer Beteiligung an dem Falk Fonds 76 ein Darlehen bei der Allbank Allgemeine Privatkundenbank AG aufgenommen. Als der Falkfonds im Jahr 2005 Insolvenz anmeldete, erklärte der Kunde den Widerruf des Darlehensvertrags und verlangte sämtliche Zahlungen von der Bank zurück. Er argumentierte dabei, dass die im Darlehensvertrag erhaltene Widerrufserklärung nicht den strengen Anforderungen des § 355 II BGB entsprechen würde, so dass die Frist für das Widerrufsrecht nicht in Gang gesetzt worden war.

Das OLG in Karlsruhe und der Bundesgerichtshof, ebenfalls in Karlsruhe ansässig, sahen das jetzt genauso.

Es liegen verschiedene Widerrufsbelehrungen, auch von der Allbank für die Finanzierung für Fondsbeteiligungen aus den Jahren 2001 bis 2003 vor, die exakt den vom Bundesgerichtshof beanstandeten Wortlaut haben. Das bedeutet, dass viele Bankkunden und Kreditnehmer, und gerade Kunden der GE Money Bank bzw. Santander Consumer Bank heute die Chance haben, aus unrentablen Fondsbeteiligungen, insbesondere dem Falk Fonds 76 auszusteigen und sogar noch erhebliche Gelder zurückzubekommen.

Es handelt sich dabei um das normale Widerrufsrecht, das jedes Verbraucherdarlehen enthalten muss. In diesem Zusammenhang hatte der Gesetzgeber Mitte 2002 die alte Rechtslage, nach der das Widerrufsrecht auch bei falscher Widerrufsbelehrung auf ein Jahr nach Abschluss des Darlehensvertrags beschränkt war, zugunsten der Bankkunden verbessert:

Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den strengen Voraussetzungen des §355 II BGB, kann das Darlehen nach neuer Rechtslage noch Jahre später widerrufen werden.

Es können viele weitere Gründe existieren, aus denen Darlehensverträge unter formalen Gesichtspunkten angegriffen werden können, so dass sich die Überprüfung gerade von Darlehensverträgen, mit denen Beteiligungen finanziert wurden, durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt lohnen kann.

 

Die besonderen Folgen eines Widerrufes eines Darlehensvertrages oder eines Kreditvertrages sollten Darlehensnehmer gemeinsam mit ihrem Anwalt besprechen. Auch bereits abgelöste Darlehen können in vielen Fällen noch widerrufen werden, sodass beispielsweise auch eine Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurück verlangt werden kann.

 

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