Rhein- Neckar- Immobilienfonds 4

Treuhänderin, die THG GmbH, empfiehlt die Beratung durch Rechtsanwälte unserer Kanzlei.

Schreiben der THG GmbH




Rundschreiben an Anleger des RNI 4


Wir haben die Anleger des RNI IV aktuell über die Gründe informiert, wieso die Fondskonstruktion rechtlich angreifbar ist.

 

2. Rundschreiben an Anleger des RNI 4


Jüngste Ereignisse haben uns dazu veranlasst dieses Schreiben an Anleger des Rhein-Neckar-Immobilienfonds 4 zu senden.




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