Aktuelles
Klageflut gegen Badenia Bausparkasse

23. September 2005 - Die auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bornemann-von Loeben Rechtsanwälte, Heidelberg, hat in dieser Woche 30 Klagen gegen die Badenia Bausparkasse über insgesamt € 3,0 Mio. eingereicht.

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Ansprüche der Sparkasse Karlsruhe verjährt

Geschädigte Anleger müssen Darlehen in Höhe von € 110.000,00 nicht an die Sparkasse Karlsruhe zurückzahlen – Anspruch der Sparkasse verjährt

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Alle Kreditverträge und Darlehensverträge, die ab dem 10.06.2010  abgeschlossen worden sind, können auch heute noch überprüft, und zum Teil gegebenenfalls widerrufen werden.

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Dies gilt umso mehr nach einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union, Az: C-66/19. Hiernach sind die Widerrufsinformationen mit dem Hinweis auf Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB sehr wahrscheinlich nicht wirksam, weil ein Verbaucher die Verweisung in den Gesetzen nicht verstehen kann.

 

Dies gilt nicht nur für inzwischen teuer gewordene Immobilienkredite für Wohnungskauf und Hauskauf sondern auch für alle anderen Darlehen und Kredite, beispielsweise Diesel Auto Finanzierung oder die Finanzierung einer Küche, Einbauküche oder anderen Dingen und die Finanzierung einer Kapitalanlage wie Fonds (Windfonds, Solarfonds, Schiffsfonds etc.).

 

Darlehen, die keine Immobilie betreffen, also nicht grundpfandrechtlich besichert (Grundschuld, Hypothek etc.) sind, könnten auch noch widerrufen werden, wenn diese heute noch laufen und diese beispielsweise ab dem Zeitraum 2003 bis heute abgeschlossen wurden.

 

Auf diese Weise kann man die hohen Zinsen beenden und bekommt auch für die Vergangenheit noch etwas heraus (sog. Nutzungen). Anwalt Hemmerich aus Heidelberg kann dabei meist sehr genau sagen, ob und wie man aus dem Vertrag herauskommt, ohne hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen --> 06221-321 74 63

(siehe auch oben - Kontakt zu uns)
 
Urteil BGH XI ZR 33/08 - Allbank (später GE Money Bank, heute Santander Consumer Bank AG) verwendete falsche Widerrufsbelehrung

 

Der Bundesgerichtshof bestätigte am 10.03.2009 ein Urteil des OLG Karlsruhe, wonach der Klage eines Kunden der Allbank AG, der späteren GE Money Bank bzw. heutigen Santander Consumer Bank AG, auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsraten statt gegeben wurde. Der Kunde muss darüber hinaus den Kredit nicht mehr an die GE Money Bank (heute Santander Consumer Bank AG) zurückzahlen.

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Kanzlei Bornemann- von Loeben, Spirgath, Ebenrecht, Krieger unterstützt das Projekt „Die Brücke e.V.“

Die Kanzlei Bornemann- von Loeben, Sprigath, Ebenrecht, Krieger engagiert sich im Zusammenhang mit dem ersten Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar am 20.09.2008 für den Verein „Die Brücke e.V.“. Dieser unterstützt Obdachlose und Heimatlose in der Region. In diesem Zusammenhang wird auf der Hauptstraße in Heidelberg ein Flohmarkt zusammen mit weiteren Unternehmen aus der Region betrieben werden. Der Erlös kommt ausschließlich dem Verein „Die Brücke e.V.“ zugute. Die Aktion steht unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters von Heidelberg, Herrn Dr. Eckart Würzner. Dieser wird uns am 20.09.2008 am Stand besuchen und selber beim Verkauf mit Hand anlegen.

Sofern auch Sie den Verein „Die Brücke eV“ unterstützen wollen, würden wir uns über einen Besuch an unserem Stand am Samstag, den 20.09.2008 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr auf der Hauptstraße in Heidelberg vor dem Bunsendenkmal freuen.

 
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