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Anlageberater auch in zweiter Instanz vor dem OLG Zweibrücken unterlegen
Das OLG Zweibrücken bestätigte in seinem Beschluss vom 12.09.2005, dass der Anleger von seinem damaligen Anlageberater falsch beraten wurde. Im Zuge mehrere Beratungsgespräche empfahl der Berater dem Kläger sich an einem geschlossenen Immobilienfonds zu beteiligen.

Ein von der Kanzlei Bornemann-von Loeben Spirgath Ebenrecht Krieger vertretener Anleger, der sich im Jahre 1996 am Rhein-Neckar-Immobilienfonds Nr. 5, einem geschlossenem Immobilienfonds beteiligt hat, kann nunmehr, nach Verurteilung seines damaligen Anlageberaters, die Darlehen zurückzahlen und erhält darüber hinaus die bereits gezahlten Zinsen zurück.

Das OLG Zweibrücken bestätigte in seinem Beschluss vom 12.09.2005, dass der Anleger von seinem damaligen Anlageberater falsch beraten wurde. Im Zuge mehrere Beratungsgespräche empfahl der Berater dem Kläger sich an einem geschlossenen Immobilienfonds zu beteiligen.

Das durch den Beschluss des OLG Zweibrücken bestätigte Urteil des LG Frankenthal vom 16.09.2004 hat zutreffend festgestellt, dass zwischen dem Kläger und dem Anlageberater ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist. Dies ist bereits dann der Fall, wenn ein Anlageinteressent an den Berater herantritt und diesem deutlich macht, dass er die besondere Kenntnis und Kompetenz des Beraters in Anspruch nehmen will.

Der Anlageberater hat den von der Kanzlei Bornemann-von Loeben Spirgath Ebenrecht Krieger vertretenen Anleger nicht darauf hingewiesen, dass es für die Anteile an dem geschlossenen Immobilienfonds keinen Zweitmarkt gibt. Die Anlageberatung war demnach nicht anlage- und anlegergerecht. Nach dem Beschluss des OLG Zweibrücken kann sich der Anlageberater auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass der Prospekt übergeben wurde. Im Prospekt sind zwar Ausführungen zur Veräußerbarkeit der Anteile gemacht. Soweit der Berater jedoch bei ausdrücklicher Nachfrage des Anlegers mitteilt, dass die Anteile wieder zu verkaufen sind, gehen diese Angaben den Ausführungen im Fondsprospekt vor.

Der Berater hat nunmehr den Betrag zu bezahlen, der zum Ausgleich der Darlehensverbindlichkeiten erforderlich ist. Darüber hinaus hat er dem von der Kanzlei Bornemann-von Loeben, Spirgath, Ebenrecht, Krieger vertretenen Anleger den Betrag zu erstatten, den dieser auf die Darlehen bisher gezahlt hat.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 
Klageflut gegen Badenia Bausparkasse

23. September 2005 - Die auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bornemann-von Loeben Rechtsanwälte, Heidelberg, hat in dieser Woche 30 Klagen gegen die Badenia Bausparkasse über insgesamt € 3,0 Mio. eingereicht.

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Ansprüche der Sparkasse Karlsruhe verjährt

Geschädigte Anleger müssen Darlehen in Höhe von € 110.000,00 nicht an die Sparkasse Karlsruhe zurückzahlen – Anspruch der Sparkasse verjährt

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Alle Kreditverträge und Darlehensverträge, die ab dem 10.06.2010  abgeschlossen worden sind, können auch heute noch überprüft, und zum Teil gegebenenfalls widerrufen werden.

 (--> direkt zum Anwalt)

Dies gilt umso mehr nach einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union, Az: C-66/19. Hiernach sind die Widerrufsinformationen mit dem Hinweis auf Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB sehr wahrscheinlich nicht wirksam, weil ein Verbaucher die Verweisung in den Gesetzen nicht verstehen kann.

 

Dies gilt nicht nur für inzwischen teuer gewordene Immobilienkredite für Wohnungskauf und Hauskauf sondern auch für alle anderen Darlehen und Kredite, beispielsweise Diesel Auto Finanzierung oder die Finanzierung einer Küche, Einbauküche oder anderen Dingen und die Finanzierung einer Kapitalanlage wie Fonds (Windfonds, Solarfonds, Schiffsfonds etc.).

 

Darlehen, die keine Immobilie betreffen, also nicht grundpfandrechtlich besichert (Grundschuld, Hypothek etc.) sind, könnten auch noch widerrufen werden, wenn diese heute noch laufen und diese beispielsweise ab dem Zeitraum 2003 bis heute abgeschlossen wurden.

 

Auf diese Weise kann man die hohen Zinsen beenden und bekommt auch für die Vergangenheit noch etwas heraus (sog. Nutzungen). Anwalt Hemmerich aus Heidelberg kann dabei meist sehr genau sagen, ob und wie man aus dem Vertrag herauskommt, ohne hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen --> 06221-321 74 63

(siehe auch oben - Kontakt zu uns)
 
Urteil BGH XI ZR 33/08 - Allbank (später GE Money Bank, heute Santander Consumer Bank AG) verwendete falsche Widerrufsbelehrung

 

Der Bundesgerichtshof bestätigte am 10.03.2009 ein Urteil des OLG Karlsruhe, wonach der Klage eines Kunden der Allbank AG, der späteren GE Money Bank bzw. heutigen Santander Consumer Bank AG, auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsraten statt gegeben wurde. Der Kunde muss darüber hinaus den Kredit nicht mehr an die GE Money Bank (heute Santander Consumer Bank AG) zurückzahlen.

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