Alle Kreditverträge und Darlehensverträge, die ab dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, können auch heute noch überprüft, und zum Teil gegebenenfalls widerrufen werden.
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Dies gilt umso mehr nach einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union, Az: C-66/19. Hiernach sind die Widerrufsinformationen mit dem Hinweis auf Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB sehr wahrscheinlich nicht wirksam, weil ein Verbaucher die Verweisung in den Gesetzen nicht verstehen kann.
Dies gilt nicht nur für inzwischen teuer gewordene Immobilienkredite für Wohnungskauf und Hauskauf sondern auch für alle anderen Darlehen und Kredite, beispielsweise Diesel Auto Finanzierung oder die Finanzierung einer Küche, Einbauküche oder anderen Dingen und die Finanzierung einer Kapitalanlage wie Fonds (Windfonds, Solarfonds, Schiffsfonds etc.).
Darlehen, die keine Immobilie betreffen, also nicht grundpfandrechtlich besichert (Grundschuld, Hypothek etc.) sind, könnten auch noch widerrufen werden, wenn diese heute noch laufen und diese beispielsweise ab dem Zeitraum 2003 bis heute abgeschlossen wurden.
Auf diese Weise kann man die hohen Zinsen beenden und bekommt auch für die Vergangenheit noch etwas heraus (sog. Nutzungen). Anwalt Hemmerich aus Heidelberg kann dabei meist sehr genau sagen, ob und wie man aus dem Vertrag herauskommt, ohne hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen.
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Urteil BGH XI ZR 33/08 - Allbank (später GE Money Bank, heute Santander Consumer Bank AG) verwendete falsche Widerrufsbelehrung
Der Bundesgerichtshof bestätigte am 10.03.2009 ein Urteil des OLG Karlsruhe, wonach der Klage eines Kunden der Allbank AG, der späteren GE Money Bank bzw. heutigen Santander Consumer Bank AG, auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsraten statt gegeben wurde. Der Kunde muss darüber hinaus den Kredit nicht mehr an die GE Money Bank (heute Santander Consumer Bank AG) zurückzahlen.
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